Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Bundesausschuß des ADGB hält an der Auffassung fest, daß die Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und der Abschluß von Tarifverträgen Aufgabe der Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ist, während dem Staate nur die Aufgabe zufalle, den beiderseitigen Organisationen im Bedarfsfalle Hilfe zu leisten. Die umgekehrte Verteilung dieser Aufgabe lehnen die Gewerkschaften ab. Die freien Tarifvereinbarungen der Parteien werden von den Gewerkschaften jedem Zwangsschiedsspruch vorgezogen.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
27. März 1929
Der Bundesausschuß bedauert, daß die endgültige Fassung des Entwurfs eines Arbeitsschutzgesetzes die gewerkschaftliche Kritik nicht berücksichtigt hat.