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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
16. Jan. 1924

Der ADGB erklärt seinen Austritt aus der »Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands« weil nicht habe verhindert werden können, daß weite Kreise der Unternehmer wirtschaftlich und sozial eine Stellung einnähmen, die unvereinbar mit dem Geist und den Vereinbarungen der Arbeitsgemeinschaft sei.
Die »Zentralarbeitsgemeinschaft« wird daraufhin am 31. März aufgelöst.
Der ADGB-Bundesausschuß protestiert gegen die Bestimmungen der neuen Arbeitszeitordnung. Die Gewerkschaften erblicken in der Ausschaltung des Mitbestimmungsrechts der Arbeiterschaft einen Verstoß gegen die Verfassung, die den Arbeitern ausdrücklich die gleichberechtigte Mitwirkung bei der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen garantiert.
Der Bundesausschuß verpflichtet die Verbände, ihre Organe und ihre Mitglieder, mit allen Kräften an dem Achtstundentag als Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten.
Gegen 2 Stimmen nimmt der Bundesausschuß eine Entschließung an, in der es u. a. heißt: »Entgegen dem Beschluß des Nürnberger Gewerkschaftskongresses, in dem ausdrücklich die parteipolitische Neutralität der Gewerkschaften festgelegt wird, bemühen sich die kommunistischen Parteigänger, die Gewerkschaften zu Organen ihrer Parteipolitik zu machen. Unter dem Deckmantel, die Gewerkschaften zu retten und zur Durchführung des revolutionären Klassenkampfes befähigen zu wollen, hat die Kommunistische Partei innerhalb der Gewerkschaften eine besondere Organisation mit eigener Verwaltung und eigener Beitragsleistung aufgezogen. Diese Vorgänge zwingen die Gewerkschaften zur wirksamen Abwehr. Wer sich in den Dienst der Sonderorganisation stellt, stellt sich außerhalb seiner Gewerkschaft. Die Gewerkschaftsbewegung von derartigen Schädlingen zu befreien, erfordert das Interesse der Selbsterhaltung und der uneingeschränkten Kampfkraft der Gewerkschaften.«
In den folgenden Monaten werden daraufhin vom ADGB-Bundesvorstand das Bezirkskartell Halle/S., die Ortsausschüsse Döbeln, Insterburg, Tilsit und das Kreiskartell Lennep-Remscheid aufgelöst, da eine sachliche Arbeit in und mit diesen Institutionen
nicht mehr möglich sei.



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net edition fes-library | Juni 2001