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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
26./27. Nov. 1923

Der VSPD-Parteiausschuß erklärt das Bestehen und die Forderungen geschlossener oppositioneller Gruppen innerhalb der Partei und das Bestehen eines besonderen Organs mit besonderen parteipolitischen Tendenzen für unvereinbar mit dem Organisationsstatut der Partei. Der Parteivorstand wird aufgefordert, dagegen mit allen zweckdienlichen Mitteln einzuschreiten.
Der Parteiausschuß stellt weiter fest: Die Landtagsfraktionen der Partei haben in den Landtagsparlamenten auf dem Boden der Landesverfassung selbständig unter eigener Verantwortung sozialdemokratische Politik zu treiben. Beschlüsse von Parteiorganisationen oder Landesinstanzen der Partei haben für die Landtagsfraktionen die Bedeutung parteigenössischer Vorschläge und Gutachten, deren Würdigung und Berücksichtigung bei der endgültigen Entscheidung dem pflichtgemäßen freien Ermessen der Landtagsfraktion unterliege. Für ihre Politik in den Landtagen seien die Landtagsfraktionen nur der Gesamtpartei verantwortlich.
Gegen fünf Stimmen faßt der Parteiausschuß folgenden Beschluß:
»Die KPD bereitet auf Befehl der Moskauer Zentrale den gewaltsamen Angriff auf die republikanische deutsche Verfassung vor. Die VSPD, die den Kampf für den Sozialismus auf dem Boden der Verfassung durchführen wird, lehnt daher jede organisatorische und politische Vereinbarung mit der KPD ab. Der Parteiausschuß erwartet, daß alle Organisationen im Reich dementsprechend handeln.«



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net edition fes-library | Juni 2001