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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
4. Juli 1923

Der ADGB-Bundesausschuß empfiehlt den Gewerkschaften, die Tarifverträge mit einer Klausel zu versehen, die den vereinbarten Löhnen innerhalb jeder tariflichen Lohnperiode die Erhaltung ihrer Kaufkraft sichert. »Als Berechnungsgrundlage für die Aufwertung des Lohnes am Zahltage ist eine amtliche Meßziffer einzuführen, die die wirkliche Steigerung der Lebenshaltungskosten voll zum Ausdruck bringt. Diese Meßziffer muß wöchentlich festgestellt und möglichst kurz vor dem Lohnzahltage im ganzen Reiche veröffentlicht werden.
Der Bundesausschuß ist nicht im Zweifel darüber, daß durch diese Maßnahme allein die unbedingt notwendige Wiederherstellung der früheren Lebenshaltung der Arbeiterschaft noch nicht zu erreichen ist. Diese ist aber unbedingt anzustreben auch im Interesse der Wiederherstellung der deutschen Arbeitskraft, die infolge der bisherigen Wirtschaftspolitik des Unternehmertums aufs äußerste gefährdet ist.
Der Bundesausschuß macht es deshalb den Gewerkschaften zur Pflicht, nicht nur jedes weitere Abwärtsgleiten der Löhne zu verhindern, sondern auch nach wie vor auf eine Erhöhung des Reallohnes hinzuwirken und die Kaufkraft der errungenen Löhne zu sichern. Von der Regierung und von den bei Lohnfestsetzungen mitwirkenden Behörden und Schlichtungsinstanzen wird erwartet, daß sie den Gewerkschaften bei der Erfüllung dieser Aufgabe die notwendige Unterstützung leihen.«



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net edition fes-library | Juni 2001