Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung erläßt die Reichsregierung zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Verordnung, wonach die Landeszentralbehörden vom Reichsminister des Innern ersucht werden sollen, Versammlungen und Kundgebungen zu verbieten, die zur gesetzwidrigen Beseitigung der republikanischen Regierungen oder zu Gewalttaten gegen Regierungsmitglieder anreizen können.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
26. Juni 1922