Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
1. Kongreß des AfA-Bundes in Düsseldorf. 240 Delegierte. Der AfA-Bund hat ca. 700 000 Mitglieder. Tagesordnung: Fortbildung des Arbeitsrechts (H. Sinzheimer); Reorganisation des AfA-Bundes (B. Süß); Neuordnung der Sozialversicherung (H. Lehmann).
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
2./3. Okt. 1921
Der Kongreß bestätigt die Umwandlung in den Allgemeinen freien Angestelltenbund (AfA-Bund).
Der am 12. April abgeschlossene Organisationsvertrag zwischen dem AfA-Bund und dem ADGB wird gebilligt.
Der Kongreß nimmt die »Freigewerkschaftlichen Grundsätze« an. Arbeiter und Angestellte seien gezwungen »Zeit ihres Lebens als besitzlose Arbeitnehmer ihren Unterhalt zu erwerben«. Um ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu heben, wird die rückhaltlose Anerkennung des Vorrechtes des arbeitenden Menschen vor dem des toten Besitzes, die Beseitigung des arbeitslosen Renteneinkommens zugunsten der Gesamtheit, die Kontrolle der Warenerzeugung und -verteilung, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in allen Fragen des Lohn- und Arbeitsverhältnisses und die gemeinwirtschaftliche Ordnung der Wirtschaftsführung gefordert und im wirtschaftlichen Sozialismus die höhere Form der volkswirtschaftlichen Organisation gegenüber der privatkapitalistischen Wirtschaft gesehen. Der Kongreß fordert grundsätzlich eine Umgestaltung der Sozialversicherung zu einer allgemeinen Volksfürsorge. Sämtliche Zweige der Sozialversicherung sind in einem einheitlichen Selbstverwaltungskörper zusammenzufassen.
Zu Vorsitzenden des Bundes werden S. Aufhäuser, B, Süß und W. Stähr gewählt.