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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
28. März/ 8. April 1920

Die neue Reichsregierung lehnt weitere Verhandlungen mit den Ruhrarbeitern ab. Sie fordert die Aufständischen auf, bis zum 30. März, 12 Uhr, die Staatsautorität anzuerkennen und die staatlichen Organe sofort wieder einzusetzen, die »Rote Armee« aufzulösen und die Bevölkerung zu entwaffnen. Sie wirft der »Roten
Armee« vor, sich nicht an die Bielefelder Abmachungen vom 24. März gehalten zu haben und droht mit Einmarsch von Truppen. Daraufhin wird erneut der Generalstreik ausgerufen.
ADGB-Vertreter vermitteln zwischen der Reichsregierung und dem Zentralrat. C. Severing wird als Zivilkommissar für das Ruhrgebiet eingesetzt. In Münster bestätigen Vertreter der Parteien und der Vollzugsräte die Bielefelder Vereinbarungen und setzen als Termin für die geforderte Waffenabgabe den 2. April fest. Das Standrecht soll dort aufgehoben werden, wo »ordnungsmäßige« Waffenabgabe erfolgt. Weiter wird vereinbart: Auflösung der »Roten Armee« und Abgabe der Waffen; Bildung von Ortswehren aus der republikanischen Bevölkerung; völlige Straffreiheit für die an den Kämpfen beteiligten Arbeiter; kein Einmarsch der Regierungstruppen in das Industriegebiet; Prüfung des gegen General O. v. Watter eingereichten Materials über seine konterrevolutionäre Tätigkeit; Auflösung aller der Verfassung nicht treu gebliebenen militärischen Formationen und Ersetzung durch Formationen aus der zuverlässigen republikanischen Bevölkerung.
Die Reichswehr reagiert negativ auf dieses Ergebnis und setzt den 2. April als Einmarschtermin fest, nachdem ihr die Reichsregierung bereits am 30. März »freie Hand« gegeben hatte.
Zwischen 2. und 8. April besetzt die Reichswehr das Ruhrgebiet. Dabei kommt es zu schweren Kämpfen und zahlreichen Opfern, auch unter der Bevölkerung. Mehrere hundert Personen werden ohne ordentliche Verfahren von Standgerichten erschossen.



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net edition fes-library | Juni 2001