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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
Februar 1941

Auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Internationalen Gewerkschaftsbund und dem britischen Trade Union Congress (TUC) gründet H. Gottfurcht für die gewerkschaftliche Zusammenfassung der in Großbritannien lebenden Arbeitnehmer, deren Gewerkschaften in der Heimat von den Nationalsozialisten vernichtet oder unterjocht wurden, die »Landesgruppe deutscher Gewerkschafter in Großbritannien«, die für die Dauer des Krieges die Londoner Vertretung ablösen und die organisatorische Basis für den »aktiven Kampf gegen Hitler und die Vorbereitung für die Nachkriegszeit in Diskussionen mit den internationalen Gruppen« sein soll.
Die Landesgruppe, durch die Verpflichtung zur gleichzeitigen Mitgliedschaft der ihr angehörenden Arbeitnehmer in den Fachgewerkschaften des TUC eng mit der britischen Gewerkschaftsbewegung verbunden, setzt es sich zur Aufgabe, alle deutschen Arbeitnehmer in Großbritannien und die Mitglieder der ehemaligen deutschen Gewerkschaften zu organisieren. Die Landesgruppe gibt, anders als der sozialdemokratische Parteivorstand, in Übereinstimmung mit dem IGB auch formal den Anspruch auf, die alten deutschen Gewerkschaften als juristische Personen zu repräsentieren. Als Zusammenschluß von Gewerkschaftern im Ausland versteht sie sich als Trägerin des gewerkschaftlichen Gedankengutes in der deutschen Arbeiterschaft:
»Wir sind einerseits eine Organisation derer, die - alter Tradition oder neuem Interesse folgend - hier den gewerkschaftlichen Gedanken pflegen und ausgestalten wollen. Wir erfüllen andererseits treuhänderische Funktionen im Sinne und Geist der besten Traditionen der deutschen Gewerkschaftsbewegung und in innerer ideologischer Verbundenheit mit den illegalen Kämpfern in
der Heimat.«
In Übereinstimmung mit dieser Doppelfunktion besitzt die Landesgruppe auch satzungsmäßige verankerte Institutionen zur demokratischen Willensbildung der Mitglieder.
Die Geschäfte der Landesgruppe führt ein Arbeitsausschuß, dessen Mitglieder mit Zustimmung des IGB auf einer jährlichen Delegiertenversammlung gewählt werden sollen.



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net edition fes-library | Juni 2001