Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Zentralrat der deutschen sozialistischen Republik beschließt eine Wahlordnung zur Neuwahl der Arbeiterräte. Die Wahlen müssen bis zum 30. November durchgeführt werden. Der Zentralrat nennt sich künftig »Zentralrat der deutschen Arbeiterräte«.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
23. Aug. 1919
Am 11. September warnt die radikale »Zentralstelle der Betriebsräte Deutschlands« die Arbeiter vor der Wahlordnung und fordert sie auf, sich an den Wahlen nicht zu beteiligen. Nur in der Räterepublik könnten souveräne politische Arbeiterräte verwirklicht werden. Am 13. Oktober beschließt daraufhin der Zentralrat, wegen der »weitgehenden Meinungsverschiedenheiten in der deutschen Arbeiterschaft über den Rätegedanken« Neuwahlen bis zur reichsgesetzlichen Regelung der Arbeiterratsfrage auszusetzen.