Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
In einer Regierungserklärung teilt G. Bauer mit, daß die Regierung sich entschlossen habe, unter Vorbehalt den Friedensvertrag zu unterzeichnen. Sie weiche der Gewalt mit dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebiets, entsetzliche Hungersnot und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
22. Juni 1919
Die Vorbehalte der Regierung bezögen sich auf die Anerkennung der deutschen Urheberschaft am Kriege (Art. 231) und auf die Verpflichtung nach Artikel 227 bis 230 des Vertrages, die die Auslieferung von Deutschen festlegen; dies könne kein Deutscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren.
Mit den Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen, des Zentrums und von sechs Demokraten stimmt die Nationalversammlung der Unterzeichnung zu, ohne damit anzuerkennen, daß das deutsche Volk Urheber des Krieges sei.