Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Reichstag nimmt den Gesetzentwurf über die Invaliditäts- und Altersversicherung gegen die Stimmen der Sozialdemokratie, des Freisinns und der Mehrheit der Zentrumsfraktion an. Die Gewährung einer Invalidenrente ist an den Nachweis der Erwerbsunfähigkeit und erst nach fünfjähriger Beitragszahlung möglich. Altersrente wird ab dem 70. Lebensjahr und nach dreißigjähriger Beitragszahlung gewährt. Die Sozialdemokratie hatte die Herabsetzung der Altersgrenze auf 65 statt 70 Jahre, eine ausreichende Entschädigung der vorübergehend oder dauernd Arbeitsunfähigen, eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Unternehmern und Arbeitern sowie eine freiere Selbstverwaltung der Versicherten verlangt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1891 in Kraft.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
24. Mai 1889