Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Die preußische Regierung erläßt eine Bekanntmachung, nach der auf Grund des Sozialistengesetzes in Berlin und Umgebung Versammlungen, außer Wahlversammlungen, in denen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollen, der schriftlichen Genehmigung der Ortspolizeibehörde bedürfen. Auf Grund dieser Bekanntmachung werden allein in Berlin im Mai 47 Versammlungen polizeilich verboten, 11 aufgelöst. Der »Sozialdemokrat« warnt die Parteimitglieder, Gewalttätigkeiten zu begehen.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
11. Mai 1886