Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Norddeutsche Reichstag nimmt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten eine neue Gewerbeordnung an. In deren § 152 werden Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbetreibende, gewerbliche Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Einstellung der Arbeit, aufgehoben. Die Bestimmungen dieser neuen Ordnung beziehen sich nicht auf Seeleute, Hausangestellte und Staatsangestellte. Der § 153 stellt die mißbräuchliche Anwendung der Koalitionsfreiheit unter Strafe. Sie wird außerdem durch die bestehenden Vereinsgesetze wesentlich eingeschränkt. Die von den Sozialdemokraten gestellten Änderungsanträge werden fast alle abgelehnt, so obligatorische Fabrikordnungen für alle Betriebe mit mehr als zehn Arbeitern, Bestimmungen über den Lehrvertrag, Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter 14 Jahren in Fabriken, den zehnstündigen Normalarbeitstag für Betriebe mit mehr als zehn Lohnarbeitern und Einführung von Fabrikinspektoren.
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
29. Mai 1869