DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG

DEKORATION DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DEKORATION


TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
1. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1975.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
23. Mai 1863

Im »Pantheon« in Leipzig wird durch F. Lassalle und zwölf Delegierte aus elf Städten: Leipzig, Hamburg, Harburg, Köln, Düsseldorf, Elberfeld, Barmen, Solingen, Frankfurt a. M., Mainz und Dresden im Beisein von einigen hundert Leipziger Arbeitern der »Allgemeine Deutsche Arbeiterverein« (ADAV) gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderen J. Vahlteich, F. W. Fritzsche, Th. Yorck, B. Becker. Vorsitzender der Versammlung ist J. Vahlteich. Die Versammlung berät die Statuten und wählt zum Präsidenten für fünf Jahre mit neun von zehn Stimmen F. Lassalle. Der Präsident ist in seinen Entscheidungen weitgehend von den Vereinsmitgliedern unabhängig. Für seine Anordnungen muß er erst nachträglich die Zustimmung des Vorstandes einholen. Der Vorstand besteht aus 24 Personen. J. Vahlteich wird Sekretär des Vereins, zu dessen Sitz Leipzig bestimmt wird. Paragraph 1 des Statutes des »Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins« lautet: »Unter dem Namen „Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein" begründen die Unterzeichneten für die deutschen Bundesstaaten einen Verein, welcher, von der Überzeugung ausgehend, daß nur durch genügende Vertretung der sozialen Interessen des deutschen Arbeiterstandes und eine wahrhafte Beseitigung der Klassengegensätze in der Gesellschaft herbeigeführt werden kann, den Zweck verfolgt, auf friedlichem und legalem Wege, insbesondere durch das Gewinnen der öffentlichen Überzeugung, für die Herstellung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts zu wirken.«

Paragraph 2: »Jeder Arbeiter wird durch einfache Beitrittserklärung Mitglied des Vereins mit vollem, gleichem Stimmrecht und kann jederzeit austreten. Über die Frage, ob jemand ein Arbeiter im Sinne des Vereins sei, entscheidet der Vorstand. Ebenso ist der Vorstand berechtigt, auch Nichtarbeiter, welche dem Verein beitreten wollen und mit den Grundsätzen und Zwecken desselben einverstanden sind, als Mitglieder aufzunehmen.«
Alle Mitglieder müssen dem Verein direkt angehören, da die bestehenden Vereinsgesetze die Bildung von lokalen Gruppen nicht zulassen.
Die Vereinsgründung findet zunächst kaum Resonanz; die Arbeiter bleiben in den Arbeiter- und Bildungsvereinen.



Vorhergehender StichtagInhaltsverzeichnisFolgender Stichtag


net edition fes-library | Juni 2001