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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
22./24. November 1917

Die Vertreter der Vorstände der in der Generalkommission vereinigten Gewerkschaften beschließen ein "Sozialpolitisches Arbeitsprogramm", in dem sie u.a. fordern: die Errichtung eines Reichsarbeitsministeriums; paritätisch besetzte Arbeitskammern; das uneingeschränkte Koalitionsrecht für alle Arbeitnehmer; die gesetzliche Anerkennung der Tarifverträge; die Einführung des Achtstundentages; die Einrichtung öffentlicher Arbeitsnachweise; die Errichtung eines paritätischen Reichseinigungsamtes zur Schlichtung von Arbeitskämpfen; ein einheitliches Arbeitsrecht; paritätische Arbeitsgerichte; eine reichseinheitliche Regelung des Arbeitsschutzes; gesetzliche Regelung eines Reichswohnungsgesetzes; die Sozialisierung des Kohlenbergbaues und -großhandels, des Kalibergbaus und der Aufbereitung der Kalilsalze, der Gewinnung und Fernübertragung elektrischer Kraft und des Getreidehandels; langfristige Handelsverträge; ein System der Meistbegünstigung; allmähliche Herabsetzung der Zölle; den Abbau der indirekten Steuern auf Artikel des Massenverbrauchs; ein internationales Schiedsgericht für Wirtschaftsstreitigkeiten; reichsgesetzliche Regelungen des Gesundheitswesens; Verstaatlichung des Ärztewesens und der Apotheken; Vereinheitlichung der gesamten Arbeiter- und Angestelltenversicherung auf der Basis der Dreiteilung der Beiträge zwischen Versicherten, Unternehmern und Reich, und auf paritätischer Verwaltung und Rechtsprechung sowie eine vom Reich getragene Arbeitslosenversicherung; internationale Verträge zur ausgleichenden Regelung der Arbeitsgesetzgebung in allen Ländern; reichsgesetzliche Regelung des Schulwesens auf der Einheitlichkeit und Weltlichkeit der Schule und Unentgeltlichkeit des Unterrichts und der Lernmittel; Errichtung von Schul- und Volksbibliotheken; staatliche Förderung der Bühnenkultur und die Schaffung von Kulturkammern.
In seiner Begründung erklärt P. Umbreit dieses Programm als eine von der Regierung selbst anerkannte Schuldverpflichtung gegenüber der deutschen Arbeiterschaft. Es handele sich aber nicht um die Belohnung der Arbeiterschaft für ihre Haltung im Kriege, sondern um die von der Regierung und Öffentlichkeit selbst zugestandene Anerkennung der hohen Bedeutung der Arbeiterklasse für das gesamte Volks- und Wirtschaftsleben und um den Ausdruck der Gleichberechtigung der Arbeiter mit den übrigen Gesellschaftsklassen.
Anfang 1918 übermittelt die Generalkommission ihr Programm den gesetzgebenden Körperschaften des Reiches und der Bundesstaaten.



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net edition fes-library | 1999