Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalkommission, der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften und der Verband der Gewerkvereine richten eine gemeinsame Eingabe an den Reichskanzler zur Monopolgesetzgebung, in der sie auf die bedeutsamen sozialen Seiten der Monopolfragen aufmerksam machen.
Stichtag:
16. März 1917
Die Verbände erheben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung von Monopolen, denn sie können dazu beitragen, den Arbeitsmarkt stabiler zu gestalten, sie warnen aber davor, nur rein fiskalische und privatwirtschaftliche Interessen bei der gesetzlichen Monopolisierung unter Ausschaltung des sozialen Ausgleichs durchzusetzen. Ihre Zustimmung zu einer gesetzlichen Einführung von Monopolen machen die Zentralverbände von der Berücksichtigung von Mindestforderungen abhängig, zu denen u.a. gehören, daß Arbeitnehmer in Monopolbetrieben gleiche Rechte wie in Privatbetrieben erhalten, die Sozialversicherung für Monopole nicht außer Kraft gesetzt wird, in die Monopolverwaltungen sind Vertreter der Arbeitnehmer durch gesetzliche Arbeitervertretungen zu wählen, einem Reichsarbeits- oder Reichswirtschaftsamt sind alle Monopolfragen und die Kontrolle der Monopole zu übertragen, die Arbeitsvermittlung darf nur durch öffentlich-rechtliche paritätische Arbeitsnachweise erfolgen. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nur durch Vereinbarungen mit den zuständigen Gewerkschaften zu regeln.