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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
1. Juli 1916

Nachdem die Centralverbände der Kupferschmiede, Maler, Maschinisten, Metallarbeiter, Sattler und Transportarbeiter unter Mitwirkung der Generalkommission beschlossen hatten, ohne Preisgabe ihres Grundsatzes hinsichtlich der Berufs- bzw. Industrieorganisation und ohne gegen den Beschluß des Münchener Kongresses, betreffend die Organisierung der in staatlichen oder kommunalen Betrieben beschäftigten Arbeiter, zu verstoßen, freiwillig auf die Organisierung der Eisenbahner zu verzichten, wird in Berlin der "Deutsche Eisenbahnerverband" gegründet. Ihm können sich Arbeiter, Angestellte und Handwerker der staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe, einschließlich der Nebenbetriebe anschließen.
Der Verband bezweckt "die wirtschaftliche und soziale Interessenvertretung seiner Mitglieder. Insbesondere ist das Bestreben des Verbandes gerichtet auf Erreichung möglichst günstiger Lohn- und Dienstverhältnisse, möglichste Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, sowie Ausdehnung der Ruhepausen und des Erholungsurlaubs, Ausgestaltung der Arbeiterausschüsse zu selbständigen Vertretungskörperschaften, Errichtung von obligatorischen Schiedsinstanzen auf paritätischer Grundlage für die Entscheidung der aus dem Arbeits- oder Dienstvertrag sich ergebenden Streitfälle, Veranstaltung von Versammlungen und Vorträgen zur Förderung der Bildung und des Wissens und zur Erörterung beruflicher und sozialer Angelegenheiten der Mitglieder, Unterstützung der Mitglieder und Gewährung von Rechtsschutz, Förderung des Pflichtbewußtseins, des solidarischen Geistes und des geselligen Verkehrs unter den Mitgliedern, ..."
In der Satzung werden auch die besonderen Pflichten der staatlichen Verkehrsanstalten berücksichtigt. Die Organisierung von Mitgliedern innerhalb der Staatsbahnen wird von den Behörden erst erlaubt, nachdem der Verband gemeinsam mit der Generalkommission erklärt, Streiks zur Durchsetzung von Forderungen nicht durchzuführen, ohne auf das Streikrecht zu verzichten.
Die Reichssektion der Eisenbahner des Deutschen Transportarbeiterverbandes löst sich am 1. Juli auf, ihre Mitglieder treten zum Deutschen Eisenbahnerverband über. In gleicher Weise werden die Vorstände der beteiligten Organisationen ihre im Eisenbahndienst beschäftigten Mitglieder veranlassen, ab 1. Juli 1916 ihren Uebertritt zum Deutschen Eisenbahnerverband zu bewirken. Das Organ der Reichssektion des Transportarbeiterverbandes, der "Weckruf", erscheint vom 8. Juli ab als Organ des Deutschen Eisenbahnerverbandes.



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net edition fes-library | 1999