Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die drei zentralen Gewerkschaftsbünde, die Polnische Berufsvereinigung und das Büro für Sozialpolitik stellen in einer Eingabe an die Landeszentralbehörden fest, daß sie an ihrer gemeinsamen Forderung einer reichsgesetzlichen Regelung des Arbeitsnachweises festhalten. Sie legen Wert darauf, daß keine die später durchzusetzende reichsgesetzliche Regelung erschwerende tiefgreifende einzelstaatliche Ungleichheit auf diesem Gebiet geschaffen wird. "Die Landescentralbehörden der einzelnen Bundesstaaten sollen unverzüglich dahin wirken, daß ein gemeindlicher Arbeitsnachweis für alle gewerbereichen Orte, zumindest in den Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern, errichtet wird. Die Landescentralbehörden können nach Anhörung von Vertretern der Gemeinde, der Arbeitgeber und der Arbeiter von Fall zu Fall einen gemeindlich unterstützten Arbeitsnachweis als ausreichend erklären, falls dieser paritätisch verwaltet wird."
Stichtag:
April 1916