Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die drei gewerkschaftlichen Dachverbände, die polnische Berufsvereinigung, die Gesellschaft für soziale Reform, der ständige Ausschuß zur Förderung der Arbeiterinneninteressen, das Büro für Sozialpolitik und die Auskunftsstelle für Heimarbeitreform appellieren an den Bundesrat, Ausführungsverordnungen zu erlassen, damit die im Hausarbeitsgesetz vorgesehenen Fachausschüsse beschleunigt ihre Tätigkeit beginnen können. Abgeändert werden soll die Ausführungsbestimmung vom 18. Juni 1914, die einengende Bestimmungen über die Zulassung nicht dem Gewerbe angehörender Personen - vor allem von Arbeitersekretären - als Vertreter der Hausarbeiter enthält.
Stichtag:
März 1916
Am 2. April wird in einer amtlichen Veröffentlichung mitgeteilt, daß der Bundesrat die bisher gegen die Zulassung von Arbeiter- und Gewerkschaftssekretären geltend gemachten Bedenken fallen gelassen habe.