Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Reichstag beschließt mit unterschiedlichen Mehrheiten die Änderung des Reichsvereinsgesetzes.
Stichtag:
27. August 1915
Mit großer Mehrheit erhält der § 3 die folgende neue Fassung: "Ein Verein, der bezweckt, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern (politischer Verein), muß einen Vorstand und eine Satzung haben. Nicht als politische Vereine gelten Vereine von Berufsgenossen oder Angehörigen verschiedener Berufe und Standesvereine, auch wenn sie zur Verfolgung ihrer Zwecke politische Gegenstände in Versammlungen erörtern."
Damit wird die Möglichkeit beseitigt, daß Gewerkschaften, aber auch Sportvereine, zukünftig für politisch erklärt werden können.
Mit geringerer Mehrheit entscheidet der Reichstag, den "Sprachenparagraphen" und das Verbot politischer Betätigung Jugendlicher aufzuheben.