Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes und der Baunebengewerbe haben in Berlin eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, welche danach streben soll, zur Erhaltung der Volkskraft während des Krieges die darniederliegende Bautätigkeit möglichst zu heben. Die Arbeitsgemeinschaft wendet sich zu diesem Zwecke an die Behörden des Reiches und der Bundesstaaten und an die Gemeinden mit der dringenden Bitte, die schon beschlossenen Bauten auszuführen und umgehend Mittel für weitere Bauten bereitzustellen.
Stichtag:
13. Oktober 1914
Sie wird eine planmäßige Vermittlung der Arbeitskräfte, insbesondere für den Wiederaufbau der durch den Krieg verwüsteten Landesteile anstreben. Sie wird die Behörden ersuchen, von den Übernehmern gewerblicher Arbeiten die Innehaltung der tariflichen und ortsüblichen Arbeitsbedingungen zu verlangen, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu erhalten; um einer möglichst große Zahl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Verdienst zu verschaffen, wird es den örtlichen Verbänden anheimgestellt, sich über eine zweckmäßige Verkürzung der Arbeitszeit zu verständigen.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen bildet die Arbeitsgemeinschaft einen Centralausschuß, dem fünf Mitglieder des Reichsbundes baugewerblicher Arbeitgeberverbände und fünf Vorstandsmitglieder der beteiligten freien, christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften angehören.