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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
2./3. August 1914

Zwischen dem preußischen Landwirtschaftsministerium und der Generalkommission wird über die Mithilfe der freien Gewerkschaften bei der Einbringung der Ernte ein Übereinkommen getroffen, wonach die in der Industrie freiwerdenden Arbeitskräfte für die Einbringung der Ernte eingesetzt werden sollen. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die Arbeit in der Landwirtschaft annehmen, unterstehen nicht der Gesindeordnung. Sie erhalten den ortsüblichen Tagelohn bei freier Wohnung und Verpflegung.
Die Vermittlung erfolgt durch die öffentlichen Arbeitsnachweise. Von den Gewerkschaften wird in allen in Frage kommenden Orten eine Vertrauensperson bestellt, die u.a. die Arbeitsbedingungen kontrollieren können. Mit dieser Vereinbarung werden die Gewerkschaften von staatlichen Behörden zum ersten Mal als vertragsfähig anerkannt.
Die Parteien vereinbaren untereinander, keine Wahlkämpfe während des Krieges durchzuführen.
Der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie stellt für die Dauer des Krieges seine Tätigkeit ein.



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net edition fes-library | 1999