Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Zwischen dem preußischen Landwirtschaftsministerium und der Generalkommission wird über die Mithilfe der freien Gewerkschaften bei der Einbringung der Ernte ein Übereinkommen getroffen, wonach die in der Industrie freiwerdenden Arbeitskräfte für die Einbringung der Ernte eingesetzt werden sollen. Die Arbeiter und Arbeiterinnen, die Arbeit in der Landwirtschaft annehmen, unterstehen nicht der Gesindeordnung. Sie erhalten den ortsüblichen Tagelohn bei freier Wohnung und Verpflegung.
Stichtag:
2./3. August 1914
Die Vermittlung erfolgt durch die öffentlichen Arbeitsnachweise. Von den Gewerkschaften wird in allen in Frage kommenden Orten eine Vertrauensperson bestellt, die u.a. die Arbeitsbedingungen kontrollieren können. Mit dieser Vereinbarung werden die Gewerkschaften von staatlichen Behörden zum ersten Mal als vertragsfähig anerkannt.
Die Parteien vereinbaren untereinander, keine Wahlkämpfe während des Krieges durchzuführen.
Der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie stellt für die Dauer des Krieges seine Tätigkeit ein.