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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
5./11. Juli 1914

Der Verbandstag des Verbandes der Fabrikarbeiter in Stuttgart billigt das Verhalten seiner Delegierten auf dem Gewerkschaftskongreß in München und deren Erklärung zu der Erledigung von Grenzstreitigkeiten.
In München hatten die Vertreter des Fabrikarbeiterverbandes erklärt, daß sie die Ablehnung aller Anträge, die der Betriebsorganisation den Weg öffnen sollten, bedauern. Sie sind auch nach dem Entscheid des Gewerkschaftskongresses noch der Auffassung, daß die Betriebsorganisation als Grundlage der Industrieverbände notwendig ist und durch die Konzentration der Gütererzeugungen sowie durch die Entwickelung der Technik immer mehr notwendig wird.
Die Vertreter des Fabrikarbeiterverbandes sind ferner der Auffassung, daß die Entscheidung des Gewerkschaftskongresses eine Vermehrung der Differenzen und Streitigkeiten innerhalb der Gewerkschaften zur Folge haben wird. Als einen Versuch, wenigstens zu einem Teile diese Differenzen zu beheben oder zu mildern, betrachten die Unterzeichneten die wiederholte Erklärung des Vorsitzenden der Generalkommission, daß diejenigen gelernten Arbeiter den Organisationen der ungelernten Arbeiter überwiesen werden sollen, die zur Stärkung der Kampffähigkeit dieser Organisationen wesentlich beitragen.
Weiter erklärten sie, daß die Bildung der Zwangsschiedsgerichte das gewerkschaftliche Zusammenwirken, namentlich aber das Zusammenarbeiten des Verbandes der Fabrikarbeiter mit den übrigen der Generalkommission angeschlossenen Verbänden außerordentlich erschwert.



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