Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
12 Angestelltenverbände, darunter der Bund der technisch-industriellen Beamten, der Zentralverband der Handlungsgehilfen, der Verein der Deutschen Kaufleute, der Technikerverband, der Verband der Bureauangestellten veranstalten einen Kongreß für ein einheitliches Angestelltenrecht.
Stichtag:
26. April 1914
Das Hauptreferat hält Hugo Sinzheimer. Der Kongreß stellt fest:
Die bestehenden Unterschiede in den Rechtsverhältnissen der verschiedenen Angestelltengruppen sind weder in den wirtschaftlichen Verhältnissen begründet, noch entsprechen sie den Forderungen der Gerechtigkeit.
Der Kongreß erklärt es für dringend notwendig, daß, unbeschadet der Notwendigkeit, die Besonderheiten der einzelnen Angestelltenschichten zu berücksichtigen, ein einheitliches Angestelltenrecht geschaffen wird.
Der Kongreß ist sich bewußt, daß angesichts der Übereinstimmung der Grundfragen des Angestelltenrechts mit denen des Arbeiterrechts das einheitliche Angestelltenrecht nur eine Etappe auf dem Wege zum allgemeinen Arbeitsrecht bilden wird.