Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der in Leipzig tagende dritte Bauarbeiterschutzkongreß fordert eine reichsgesetzliche Regelung des Bauarbeiterschutzes. Der Kongreß erkennt an, daß durch Verordnungen die Unfallverhütungsvorschriften verbessert worden sind, doch werden diese Maßnahmen durch eine ungenügende Kontrolle beeinträchtigt.
Stichtag:
12./13. August 1913
Um die Übelstände im Submissionswesen zu beseitigen, hält der Kongreß die Einführung des Regiebetriebes bei der Ausführung der öffentlichen Arbeiten für dringend geboten.
Bis zur Einführung der Regiearbeit ist eine Neuregelung des Submissionswesens zu fordern. Bei Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen muß der Unternehmer zur Erfüllung bestimmter Bedingungen gegenüber den Arbeitern und Angestellten verpflichtet werden. So u.a. das Koalitionsrecht in vollem Umfange zu gewähren; die Durchführung und Einhaltung vereinbarter oder tariflich festgesetzter Lohn- und Arbeitsbedingungen; die bestehenden Arbeiterschutzbestimmungen aller Art durchzuführen; bei Neueinstellung von Arbeitern die von den Kommunen oder von Unternehmer- und Arbeiterorganisationen gemeinschaftlich errichteten paritätischen Arbeitsnachweise zu benutzen und in erster Linie ortsangesessene und ferner inländische Arbeiter zu beschäftigen, bevor Ausländer eingestellt werden.