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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
15./21. September 1912

Der SPD-Parteitag in Chemnitz erklärt zur Imperialismusfrage, daß die Sozialdemokratie auf das nachdrücklichste imperialistische und chauvinistische Bestrebungen bekämpfe, wo immer sie sich zeigen mögen. Sie pflege dagegen mit aller Entschiedenheit die internationale Solidarität des Proletariats, das nirgends feindselige Gefühle gegen ein anderes Volk hege. Der Parteitag bekunde den entschlossenen Willen, alles aufzubieten, um eine Verständigung zwischen den Nationen herbeizuführen und den Frieden zu hüten. Der Parteitag verlangt die Beendigung des Wettrüstens und fordert die Beseitigung des Schutzzollsystems.
Gegen die Verfolgungen der proletarischen Jugendbewegung durch die staatlichen Behörden wird Einspruch erhoben. Der Parteitag empfiehlt den Parteimitgliedern, junge Arbeiter und Arbeiterinnen im Alter von 18 bis 21 Jahren durch geeignete Maßnahmen für die Arbeiterorganisation zu gewinnen.
Gegen die planmäßige Bewaffnung von Arbeitswilligen bei Streiks und gegen die nachsichtige Haltung der Behörden gegenüber deren Gewalttaten wird schärfstens protestiert.
Die Fraktion wird beauftragt, den Reichstag nachdrücklichst zur Beschlußfassung über eine den modernen Betriebs- und Arbeitsverhältnissen entsprechende reichsgesetzliche Regelung des Bergarbeiterschutzes zu veranlassen. Diese müsse zwingend festlegen: Eine Arbeitszeit von höchstens acht Stunden, Verbot der Untertagearbeit für Arbeiter unter 18 Jahren, Bereithaltung einer genügenden Zahl von Rettungsapparaturen sowie Einrichtung von entsprechenden Wasch- und Badeanstalten.
Die sofortige Einberufung des Reichstages sei unerläßlich, um durchgreifende Maßnahmen gegen die zunehmende Teuerung, deren Ursache in der herrschenden Schutzzollpolitik Deutschlands liege, zu beschließen. Der Nürnberger Beschluß über die Abführung eines Tagelohnes an den Maifonds durch diejenigen Parteimitglieder, die ohne Verlust des Arbeitsverdienstes am 1. Mai feiern, wird aufgehoben. Ob Partei- und Gewerkschaftsangestellte nach wie vor den Lohn für diesen Tag abführen sollen, soll der nächste Parteitag entscheiden.



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net edition fes-library | 1999