Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Kongreß der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz in Zürich schlägt den Regierungen vor, folgende Probleme der Heimarbeit gesetzlich zu regeln: Verbot jeder Lohnzahlung in natura oder durch Warengutscheine auf Konsumläden der Arbeitgeber; Verwerfung von Bußen und Lohnabzügen für Schadenersatz außer solchen wegen absichtlicher Beschädigung; unentgeltliche Lieferung des Arbeitsmaterials durch den Arbeitgeber. Zum Schutz der Heimarbeiter wird weiter die gewerkschaftliche Organisation der Heimarbeiter und der Abschluß von Tarifverträgen und deren gesetzliche Anerkennung, Nichtigkeitserklärung ungenügender und wucherischer Löhne, sowie Festsetzung von Mindestlöhnen durch Lohnämter gefordert.
Stichtag:
Anfang September 1912
Der Kongreß empfiehlt für die bei ununterbrochener Arbeit beschäftigten Arbeiter an Hochöfen, in den Eisenhütten, Stahl- und Walzwerken die Achtstundenschicht. Frauen und Jugendliche sollen an Samstagnachmittagen von der Arbeit freigestellt werden.