Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Im neuen Tarifvertrag der Buchdrucker wird vereinbart, daß die Gehilfen in allen Betrieben mit mehr als 6 Beschäftigten einen "Vertrauensmann" wählen, der aus dem Drittel derjenigen Gehilfen, die am längsten im Geschäft sind, zu benennen ist.
Stichtag:
7. Oktober 1911
Der Vertrauensmann soll bestehende und auftauchende Differenzen zwischen Prinzipal und Personal schlichten. Er erhält einen besonderen Kündigungsschutz.
Der umfassendste bestehende Tarifvertrag enthält Abmachungen über Akkord- und Zeitlohn, Arbeitszeit (53 Wochenstunden), Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Lohnauszahlung, Kündigungsfrist, Kurzarbeit, Ortszuschläge, Lehrlings- und Maschinenarbeit. Außerdem regelt er Besetzung und Kompetenzen tariflicher Schlichtungs- und Verwaltungsbehörden (Schiedsgerichte, Kreisämter, Arbeitsämter, Tarifamt und Tarifausschuß). Der Tarifvertrag umfaßt 80% aller Druckereien und 90% aller Gehilfen.