Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Reichstag beschließt gegen die Stimmen der SPD und der freisinnigen Volkspartei die Reichsversicherungsordnung - das umfangreichste Gesetz des Deutschen Reiches -, in der alle bisherige Versicherungsgesetzgebung für Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter zusammengefaßt wird.
Stichtag:
31. Mai 1911
Der Kreis der Krankenversicherten wird auf die Landarbeiter, die Dienstboten und die Hausgewerbetreibenden ausgedehnt. Die Verteilung der Beitragsleistungen und die damit verbundene Stimmverteilung bleibt zwar in den Kasseninstitutionen bestehen, doch die Selbstverwaltungsrechte werden eingeschränkt, die Landarbeiter von der Selbstverwaltung in den neuen Landkrankenkassen ausgeschlossen. Während die Betriebskrankenkassen mehr Rechte erhalten, werden die selbstverwalteten Hilfskassen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Neu ist die Einführung einer Hinterbliebenenversicherung für erwerbsunfähige Witwen und für Waisen.
Nicht aufgenommen wird die von den Gewerkschaften geforderte Altersrente ab dem 65. Lebensjahr, die Verbesserung des Schwangeren-und Wöchnerinnenschutzes und die Anerkennung gewerblicher Vergiftungen als Unfälle.