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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
24./28. Mai 1910

Der Verbandstag der Gastwirtsgehilfen in Berlin empfiehlt den Abschluß von Tarifverträgen mit den Verwaltungen der Volks- und Gewerkschaftshäuser.
Die Bewirtschaftung dieser Unternehmen ist, wie alle anderen derartigen Betriebe, von den in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung begründeten Gesetzen abhängig. Dieser Umstand entbindet jedoch die bezeichneten Betriebe keineswegs von der Pflicht, bezüglich der Lohn- und Arbeitsverhältnisse ihrer Angestellten vorbildlich zu sein.
Wo ein Arbeitsnachweis des Verbandes besteht, ist dieser ausschließlich, anderenfalls der paritätische bzw. der städtische Arbeitsnachweis zu benützen.
Die tägliche Arbeitszeit für alle Angestellten ist so zu regeln, daß eine effektive Arbeitszeit von 12 Stunden im Höchstfalle verbleibt.
Allen Angestellten ist jede Woche ein ganzer freier Tag zu gewähren.
Für die ein Jahr und darüber im Hause Tätigen ist alljährlich ein Urlaub unter Fortzahlung des Lohnes zu bewilligen.
Die Löhne sind im Durchschnitt höher zu bemessen, als die in den Privatbetrieben üblichen. Kellner dürfen nicht lediglich auf Trinkgelder angewiesen sein.
Der Verbandstag fordert erneut von den gesetzgebenden Körperschaften, das Heranziehen von Arbeitnehmern zu den Geschäftsunkosten (Prozente, Bruch, Bezahlung von Hilfskräften u.ä.) zu verbieten.



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