Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Vertreter der Zentralvorstände ermächtigen den Bergarbeiterverband, nach eigenem Ermessen einen Streik zu erklären, "sobald die Kassen besser gefüllt und die Situation günstiger" sei.
Stichtag:
20./21. Dezember 1909
Am 28. Dezember empfehlen die vier Bergarbeiterverbände den Bergleuten dringend, angesichts der Wirtschaftskrise und der vorhandenen Kohlevorräte einen Streik "bis zu einer günstigeren Zeit" zu verschieben. Am 2. Januar beschließen die Vertrauensleute des freigewerkschaftlichen Verbandes außerdem, beim Vorstand einen monatlichen Sonderbeitrag von 50 Pfennig anzuregen und Überschichten künftig zu vermeiden. Allgemein herrscht die Überzeugung, wie der christliche Gewerkschaftsführer Johann Effert in einem Interview betont, "daß der Kampf, der erbitterte Kampf um Sein oder Nichtsein, kommen werde und kommen müsse".
Die Reichsregierung lehnt in der Folgezeit jede gesetzliche Regelung der Arbeitsvermittlung ab. Immerhin verzichtet der Zechenverband auf die Benachteiligung organisierter Arbeiter. Die Zahl der kontraktbrüchigen Arbeiter einzudämmen, wird durch diese Arbeitsnachweise nicht erreicht, sie steigt sogar noch an.