Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Metallarbeiterverbandes in Hamburg erklärt mit 129 gegen 51 Stimmen, "daß das Ziel einer allgemeinen und wirksamen Arbeitsruhe am 1. Mai in der Eisen-, Stahl- und Metallindustrie auf Grund gemachter Erfahrungen ohne schwere wirtschaftliche Kämpfe und dadurch bedingte Schädigung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft, sowie auch mangels völliger Uebereinstimmung innerhalb der Arbeiterschaft über die Zweckmäßigkeit der Arbeitsruhe am 1. Mai überhaupt nicht zu erreichen ist.
Stichtag:
31. Mai / 5. Juni 1909
Ferner hat sich ergeben, daß die Arbeitsruhe am 1. Mai als gewerkschaftliches Kampfesmittel zur Erreichung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Beseitigung bereits errungener Positionen nicht betrachtet werden kann, indem sie ihrem inneren Wesen nach eine genügende Berücksichtigung taktischer Maßnahmen nicht ermöglicht.
Die Generalversammlung kann deshalb den Mitgliedern des Verbandes die Beteiligung an der Arbeitsruhe am 1. Mai nicht zur Pflicht machen, überläßt es vielmehr dem einzelnen Mitglied, sich an ihr unter Beachtung der internationalen Kongreßbeschlüsse und Uebernahme aller sich aus der Arbeitsruhe am 1. Mai ergebenden Folgen zu beteiligen."
Die Generalversammlung beschließt, eine Erwerbslosenunterstützung einzuführen.
"Die Generalversammlung fordert zur Beaufsichtigung und wirksamen Durchführung aller bisher zum Schutze der Arbeiter erlassenen Gesetze und Verordnungen:
a) Eine Vermehrung und bessere Verbreitung der Gewerbeaufsichtsbeamten und Erweiterung ihrer Befugnisse.
b) Heranziehung von Aerzten und Gewerbehygienikern zur Gewerbeaufsicht in möglichst selbständiger Stellung.
c) Heranziehung von Arbeitern zur Ueberwachung der Arbeiterschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften.
Für die mit besonderen gesundheitlichen Gefahren verbundenen Betriebe (Blei- und Zinkhütten, Hochöfen und Walzwerke, Eisenkonstruktionswerkstätten, Metallschleifereien, Gießereien, Emailler- und Lackierwerke, Feilenhauereien) fordert die Generalversammlung den Erlaß von reichsrechtlichen Vorschriften: ..."
Der Entwurf eines Arbeitskammergesetzes wird abgelehnt, da er nicht geeignet ist, der Arbeiterschaft eine gesetzliche Vertretung zur Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu schaffen.
Auch der Entwurf der Reichsversicherungsordnung wird entschieden abgelehnt.