Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag der Bergarbeiter in Eisenach diskutiert zum ersten Mal über Tarifverträge und fordert sie auch für den Bergbau, da bisher die Unternehmer einseitig die Arbeitsbedingungen durch Arbeitsordnung und Gedingevertrag festsetzen. Die Generalversammlung des Centralverbandes der Schiffszimmerer in Kiel lehnt den Entwurf einer Reichsversicherungsordnung entschieden ab, da u.a. die freie Selbstbestimmung der Ortskrankenkassen in der Krankenversicherung vernichtet werden soll.
Stichtag:
16./20. Mai 1909
Die hauptsächlichen Schwierigkeiten, die die Tarifregelung im deutschen Bergbau zu überwinden hat, sind nicht in besonderen technischen und wirtschaftlichen Verhältnissen begründet, sondern in dem Widerwillen der Grubenherren, mit den Arbeiterorganisationen auf gleichem Fuße zu verhandeln. Sobald die Organisation der Grubenbesitzer die Bergarbeiterorganisation anerkennt, würde sich eine tarifliche Regelung auch bei schwierig gelagerten Verhältnissen leicht anbahnen lassen.
Eine tarifliche Regelung muß die Festsetzung der Schichtzeit, des Zeit- oder Schichtlohnes, sowie des Gedingelohns, der Löhne für Neben- und Sonntagsarbeiten, der Materiallieferung und etwaiger Deputatkohlen für die Arbeiter umfassen. Sie erfolgt zwischen den Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeiter, als gleichberechtigten Kontrahenten, unter Anerkennung des Grundsatzes: "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit". Die für die verschiedenen Gruppen der Schichtlohnarbeiter vereinbarten Lohnsätze gelten als Mindestlöhne.
Die Bergarbeiterschaft verlangt die Unterstellung der Bergarbeiter unter das gleiche reichsgesetzliche Recht, wie es für alle Arbeiter gilt, vor allem die Sicherstellung der Selbstverwaltung der Versicherten. Die Generalversammlung fordert erneut ein Reichsberggesetz und eine Reform des Knappschaftswesens.