Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In Tarifverträgen für das Brauereigewerbe wird für 619 Betriebe mit 27.350 Beschäftigten Urlaub gewährt.
Stichtag:
1. November 1908
1909 beschreibt Adolf Braun Gründe dafür, warum gerade die Brauerei- und Druckereiarbeiter als erste Arbeiter Urlaub erhalten:
"In beiden Berufen kommt vielfach Nachtarbeit vor, in beiden Berufen steigert sich die Qualität der Arbeit durch die angespannte Aufmerksamkeit in dem Arbeitsprozesse, in beiden Berufen sind Pünktlichkeit und Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Peinlichkeit, seltener Wechsel der beschäftigten Personen Voraussetzungen hochqualifizierter Arbeitsleistung. In beiden Berufen kommen zeitweise stark gesteigerte Arbeitsleistungen vor. Der Urlaub schaffe für die Brauereiarbeiter, die vielfach noch im Zweischichtensystem rund um die Uhr arbeiten müßten, einen Ausgleich für ihre anstrengende Arbeit, während die Buchdrucker auf der Grenze zwischen der rein mechanischen zur geistigen Arbeit ständen und bei letzterer der Unternehmer sowieso die Urlaubsnotwendigkeit eher einsehe."