Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Verbandes der Formstecher und deren Hilfsarbeiter in Köln beschließt die Bildung einer Tarifkommission. In der letzten Geschäftsperiode ist es gelungen, einen zentralen zweijährigen Tarif mit 35 der 67 in der Branche tätigen Firmen abzuschließen. Neben der Regelung von Minimallöhnen setzt der Vertrag eine vierjährige Lehrzeit fest - zum Übrigen richten sich die Löhne nach den Leistungen - und regelt die Lehrlingszahl im Verhältnis zu der der Gehülfen. Überstunden bis zu zwei pro Tag sind ohne Aufschlag zu leisten, doch ist solche nur in den Werkstätten gestattet. Die Heimarbeit ist verboten, die Arbeitszeit ist 10 Stunden einschließlich Früh- und Nachmittagspause, sowie 8 Stunden an den Vorabenden der hohen Feste. Weitere Bestimmungen betreffen die Beschaffenheit der Werkstätten sowie die Einführung eines paritätischen Arbeitsnachweises.
Stichtag:
7./9. August 1905