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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
7./9. März 1904

Der erste von der Generalkommission der Gewerkschaften einberufene allgemeine Heimarbeiterschutzkongreß findet in Berlin statt. An ihm nehmen neben zahlreichen Gewerkschaftern u.a. auch Vertreterinnen bürgerlicher Frauenvereine, Vertreter des Vereins für Sozialpolitik und der Gesellschaft für soziale Reform teil.
Die christlichen Gewerkschaften lehnten eine Beteiligung ab, von den Gewerkvereinen ist nur die oppositionelle Düsseldorfer Gruppe vertreten. Die Reichsregierung leistet der Einladung keine Folge.
Die Teilnehmer erhalten eine Reihe von Denkschriften, die sich mit der Heimat befassen, darunter ist auch eine der Generalkommission mit dem Titel "Hausindustrie und Heimarbeit".
Während des Kongresses wird eine Ausstellung mit Erzeugnissen der Heimindustrie veranstaltet.
Der Kongreß fordert die unverzügliche Schaffung eines Heimarbeiterschutzgesetzes und stellt dafür eine Reihe ganz bestimmt formulierter Forderungen auf. So soll das Gesetz Bestimmungen enthalten über Größe, Einrichtung und sonstige Beschaffenheit der Heimwerkstätten. Die Benutzung der Räume soll nur auf die Arbeit beschränkt sein, die Heimarbeit der Kontrolle der Gewerbeaufsicht unterstehen. Auch eine Kennzeichnung der auf hausindustriellem Wege hergestellten Waren wird verlangt. Zur Sicherstellung der bisher jedem Zufalle preisgegebenen Heimarbeiter wird auch die Ausdehnung der Versicherungsgesetze, der Bestimmungen der Gewerbeordnung über Arbeitszeit, Nachtarbeit, Sonntagsruhe, Wöchnerinnen- und Kinderschutz auf die gesamte Hausindustrie als Forderung aufgestellt.



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