DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG

DEKORATION DIGITALE BIBLIOTHEK DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DEKORATION


TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
12./13. Oktober 1903

Die erste Konferenz der Konferenz der Vorstände der Zentralverbände in Berlin beschließt: "Für die Genehmigung, Inszenierung und Leitung eines Streiks kommt, sofern nicht Weiterungen für andere Organisationen daraus entstehen, nur die für das betreffende Gewerbe bestehende Berufsorganisation in Betracht und hat diese auch die Unterstützung der Streikenden, mit Ausnahme der Mitglieder anderer Organisationen, zu übernehmen. Letztere erhalten ihre Unterstützung von demjenigen Verbande, dem sie als Mitglied angehören.
Wenn in einem Betriebe Angehörige verschiedener Berufe, z.B. Metallarbeiter, Maurer, Zimmerer, beschäftigt sind, dann dürfen die einzelnen Arbeiter nur in diejenige Organisation aufgenommen werden, welche für ihren Beruf besteht.
An etwaigen Streiks in solchen Betrieben, haben sich die sogenannten betriebsfremden Arbeiter (z.B. Maurer in einem Eisenwerk), nur dann zu beteiligen, wenn zwischen den Centralvorständen der in Betracht kommenden Organisationen ein gemeinsamer Streik vereinbart ist. Auch in diesen Fällen unterstützt jede Organisation ihre eigenen Mitglieder. Letzteres soll auch der Fall sein, wenn die Mitglieder einer Organisation durch den Streik einer anderen Organisation in Mitleidenschaft gezogen werden."
Die Konferenz erörtert dann die bei Streiks und Aussperrungen anzuwendende Taktik und empfiehlt, daß bei Kämpfen, die sich voraussichtlich auf Berufe erstrecken werden, die bei Beginn des Kampfes nicht unmittelbar beteiligt sind, eine vorherige Verständigung mit den Organisationen dieser Berufe herbeigeführt werden soll.
Es wird hierbei vereinbart, daß Materialien über die Gewerkschaften im allgemeinen nur durch Vermittlung der Generalkommission an die Behörden gelangen soll, welche solches Material wünschen.
Dann wird die Generalkommission beauftragt, dahin zu wirken, daß die amtliche Streikstatistik so gestaltet wird, daß den Gewerkschaften die Mitarbeit an dieser Statistik ermöglicht ist, d.h. es soll bei der Regierung beantragt werden, die Fragen kriminalrechtlicher Natur in der amtlichen Statistik fortfallen zu lassen. Wenn dieses Verlangen erfüllt wird, so könnte die gewerkschaftliche Statistik wesentlich vereinfacht werden.
In Bezug auf die Maifeier wünscht die Konferenz, die entscheidende Stelle (der internationale Arbeiterkongreß) möge dafür sorgen, daß die Feiern in allen Ländern einheitlich werden, damit nicht den Arbeitern des einen Landes Kosten auferlegt werden, die sich aus der Durchführung des Beschlusses von 1889 ergeben, während andere Länder sich diesem Beschluß gegenüber passiv verhalten. Läßt sich diese Einheitlichkeit nicht herbeiführen, so müsse der Beschluß von 1889 abgeändert oder aufgehoben werden.



Vorhergehender StichtagInhaltsverzeichnisFolgender Stichtag


net edition fes-library | 1999