Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Verbandes der in den Gemeindebetrieben beschäftigten Arbeiter und Unterangestellten in Berlin beschließt, daß künftig zu den Zwecken des Verbandes auch gehören: die Einführung von Arbeiterausschüssen, Arbeits- bzw. Dienstordnungen für alle Betriebe, die feste Anstellung bzw. die der längeren Kündigungsfristen, die Gewährung von Sommerurlaub unter Weiterzahlung des Lohnes sowie die Unterstützung von Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder. Sämtliche in Gemeinde- und Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter müssen der Gewerbeordnung unterstellt werden.
Stichtag:
14./20. April 1903
Der Name des Verbandes lautet künftig: "Verband der in Gemeinde- und Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter und Unterangestellten".
In seinem Geschäftsbericht weist der Vorstand darauf hin, daß es der Organisation gelungen ist, die Lage der Gemeindearbeiter in zahlreichen Orten zu verbessern, so auch hinsichtlich des Urlaubs und der jährlichen Ferien, der Pensionseinrichtungen und der Regelung der Lohnzahlung in Fällen kürzerer Arbeitsbehinderung.