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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
22./28. September 1901

Der SPD-Parteitag in Lübeck fordert zur Beseitigung der herrschenden Wohnungsnot von den Gemeinden Erwerb, Erhaltung und Vermehrung von Grundbesitz, den Bau von Wohnhäusern, insbesondere für die Arbeiterklasse, Errichtung von Wohnungsämtern zur Vermittlung von Wohnungsvermietungen; von den Einzelstaaten: Erweiterung des Enteignungsrechts der Gemeinden, Reform der Eisenbahntarifpolitik; vom Reich: den Erlaß eines Reichswohnungsgesetzes, Reform des Mietrechts, des Mietprozesses, der Zwangsvollstreckung.
Mit dem größten Nachdruck wird gegen den Zolltarifentwurf protestiert und gefordert, in Versammlungen, Resolutionen und Petitionen sich dagegen auszusprechen.
Nach den Auseinandersetzungen mit den Hamburger Maurern erklärt der Parteitag, daß er "mit den auf dem Boden des Klassenkampfes stehenden Gewerkschaften, als den wirtschaftlichen Organisationen der Arbeiterklasse übereinstimmt in der rückhaltlosen Verurteilung des Streikbruchs". Er erkennt an, daß die Gewerkschaften den Streikbruch mit aller Energie bekämpfen und handeln müssen, "daß aber die Führung dieses Kampfes und die Wahl der Kampfmittel in erster Linie ihnen überlassen bleiben muß. Der Parteitag lehnt es ab, in jedem Streitfall zu den Beschlüssen der Gewerkschaften über ihre Organisation und Taktik Stellung zu nehmen oder von solchen Beschlüssen oder dem Verhalten der gewerkschaftlich organisierten Parteigenossen dazu die Zugehörigkeit zur Gesamtpartei abhängig zu machen".
Es sei den örtlichen Parteiorganisationen zu überlassen, mit welchen Mitteln sie den Maurerverband in seinem Vorgehen gegen die Akkordmaurer unterstützten und inwieweit sie ein Zusammenarbeiten mit ihnen für möglich halten. In einer zweiten Resolution wird - mit knapper Mehrheit - erklärt, daß der Kampf der Arbeiterklasse auf politischem wie auf gewerkschaftlichem Gebiete einheitliche Zusammenfassung aller Kräfte in den betreffenden Organisationen und strenge Disziplin in der Aktion sowie die Respektierung der Mehrheitsbeschlüsse durch die Minderheit gemäß den Grundsätzen der Demokratie verlangen. Die örtlichen Parteiorganisationen seien berechtigt, solche Mitglieder auszuschließen, die der Aktion der Partei oder ihrer Berufsorganisation durch Taten entgegenwirken oder Sonderbündelei zur Führung ihrer Gegenaktion betreiben.



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