Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Bundesrat stimmt der Novelle zum Gewerbegerichtsgesetz zu, die am 1. Januar 1902 in Kraft tritt. Die Novelle legt fest, daß nun Orte mit mehr als 20.000 Einwohnern ein Gewerbegericht einrichten müssen. Für Verhandlungen vor dem Einigungsamt wird der Erscheinungszwang eingeführt. Beim Wahlrecht wird jede Zeitbestimmung hinsichtlich des Wohnens oder der Beschäftigung am Ort des Gewerbegerichts aufgehoben.
Stichtag:
24. Juni 1901
Die Forderungen der SPD, das aktive und passive Wahlrecht auf 21 Jahre festzusetzen (nach dem Gesetz 25 bzw. 30 Jahre), die Aufhebung der Innungsgerichte und die Erweiterung der Rechte der Gerichte als Begutachterorgane, werden ebenso abgelehnt wie der Antrag der SPD, den 8-Uhr-Ladenschluß bis 6 Uhr morgens gesetzlich festzulegen. Vorläufig wird der 9-Uhr-Ladenschluß bis 5 Uhr morgens erreicht.