Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Zentralverbandes der Maurer und verwandter Berufsgenossen in Mainz verpflichtet die Mitglieder erneut, mit Nachdruck für die Durchführung des von der Bauarbeiterschaft Deutschlands geforderten Arbeiterschutzes einzutreten, die die inzwischen erlassenen Gesetze und Polizeivorschriften den geforderten Schutz nicht wesentlich gefördert haben.
Stichtag:
8./13. April 1901
Die Organe des Verbandes haben mit aller Macht darauf zu dringen, daß für ihren Bezirk mit der Organisation oder mit den einzelnen Unternehmern ein Vertrag auf bestimmte Dauer abzuschließen ist, in dem alle Arbeitsbedingungen möglichst klar zu regeln sind.
Der Verbandstagsvorstand bzw. die Zweigvereine müssen mehr als bisher darauf hinwirken, daß in die Bauverträge eine Lohnklausel aufgenommen wird, mit der der Bauunternehmer gehalten ist, die vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.
In rund 190 Zahlstellen mit rund 32.000 Mitgliedern bestehen Tarifverträge. Der Abschluß eines Reichstarifvertrages scheitert am Widerstand der Unternehmer.
1900 werden die Streikkosten zu 99,04% aus Verbandsmitteln gedeckt. Die Streikunterstützung wird vom vierten Tag an gezahlt. Neu eingeführt wird eine Hinterbliebenenunterstützung. Die Delegierten protestieren gegen die Ungerechtigkeit im Unfallversicherungsgesetz, daß Hinterbliebene ausländischer Arbeiter keine Rente erhalten.
Der Verband heißt in Zukunft "Zentralverband der Maurer Deutschlands".