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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
25./30. März 1901

Die Generalversammlung des Zentralverbandes der Zimmerleute und verwandter Berufsgenossen in Nürnberg sieht in der Vertragsschließung zwischen zwei sich auf wirtschaftlichem Gebiet gegenüberstehenden Interessenorganisationen bzw. -gruppen einen Akt gegenseitiger Anerkennung und Achtung und die Gewähr des Friedens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Organisationen haben für die strikte Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen einzutreten.
Das Erhalten dieses Verhältnisses hängt einzig und allein von einer starken, finanziell gut fundierten Organisation auf Seiten der Arbeiter ab, die eventuell auch in der Lage ist, den Vertrag durch einen Kampf bei Arbeitgebern den gehörigen Respekt zu verschaffen.
Über eine Arbeitslosenunterstützung soll in einer Urabstimmung entschieden werden. Für den Bauarbeiterschutz sollen die Zimmerer energischer als bisher eintreten.
Alle Staats- und Kommunalbehörden werden aufgefordert, in die Bauverträge eine Lohnklausel aufzunehmen, mit der der Bauherr die vereinbarten Lohn- und Arbeitsbedingungen anerkennt. Die Zahlstellen können obligatorische Lokalbeiträge, der Zentralverband Extrabeiträge zur Streikunterstützung erheben.



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net edition fes-library | 1999