Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der 5. Internationale Sozialistenkongreß in Paris beschließt, ein Internationales Sozialistisches Büro (ISB) zu schaffen. Das Büro und sein Sekretariat sollen die Beschlüsse der Kongresse veröffentlichen, die Berichte der nationalen Organisationen sammeln, Rechenschaftsberichte über die Tätigkeit der Internationale abfassen, die laufenden Kongresse vorbereiten und Manifeste zu wichtigen Fragen herausgeben. Sitz des Büros wird Brüssel
Stichtag:
23./27. September 1900
Gleichzeitig wird beschlossen, ein Interparlamentarisches Komitee aus Vertretern der sozialistischen Parlamentfraktionen zu bilden, das einheitliche parlamentarische Aktionen gegen Militarismus und Krieg organisieren und in allen Parlamenten für den Schutz der Rechte der Arbeiter eintreten soll.
Der Kongreß nimmt eine Resolution K. Kautskys gegen die Stimmen von französischen und italienischen Sozialisten an, daß die Beteiligung eines Sozialisten an einer bürgerlichen Regierung keine prinzipielle, sondern eine taktische Frage sei, über die in jedem einzelnen Falle die Partei entscheiden müsse.
Der Kolonialismus wird verurteilt. Der Kongreß weist auf die wachsende Gefahr eines Weltkrieges hin.
Die Trusts werden als eine neue Stufe der Entwicklung der Produktion bezeichnet. Ihre Entwicklung schaffe die materiellen Voraussetzungen für eine Vergesellschaftung der Produktion.
Der Kongreß hält erneut Streiks und Boykotts für notwendige Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Arbeiterklasse, sieht aber die Möglichkeit für einen internationalen Generalstreik nicht gegeben.
Für Seeleute und Transportarbeiter werden zahlreiche Forderungen erhoben, so u.a. die Errichtung von Seemannshäusern unter Leitung der Arbeiterorganisationen und Kontrolle der Behörden, Beseitigung der Heuerbaase, paritätische Seegerichte, gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften gerechte Behandlung, gute Kost, gutes Logis, gute sanitäre Verhältnisse an Bord, durch Gesetz gewährleistet, und volle Unfallentschädigung.