Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Reichstag verabschiedet in 3. Lesung eine Novelle zur Gewerbeordnung, die vor allem den Schutz der Angestellten in offenen Ladengeschäften regelt. Danach ist den Angestellten nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10, in Orten über 20.000 Einwohnern von mindestens 11 Stunden und während der Arbeitszeit eine angemessene Mittagspause zu gewähren.
Stichtag:
23. Mai 1900
Die Novelle präzisiert auch die Ladenöffnungszeiten. In Betrieben mit mindestens 20 Lehrlingen und Gehilfen muß eine Arbeitsordnung erlassen werden.
Die Lohnzahlung ist in Betrieben ab 20 Beschäftigten sonntags verboten. Die Gemeinden erhalten die Ermächtigung, nun auch weibliche Handlungsgehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren zum Besuch einer Fortbildungsschule zu verpflichten.
Die Tätigkeit der Stellenvermittler und Gesindevermieter ist nun konzessionspflichtig. Die Zentralbehörden sind befugt, die Ausübung des Gewerbes "im Umherziehen sowie die gleichzeitige Ausübung des Gast- und Schankwirthschaftsgewerbes zu beschränken oder zu untersagen".