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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
6./9. März 1900

Der erste Fachkongreß aller Gastwirtsgehilfen in Berlin stellt die große Zersplitterung unter den Kellnervereinen fest. In Deutschland bestehen ca. 1.000 Kellnervereine, die sich hauptsächlich um die Arbeitsvermittlung bemühen. Nur der "Verband der Gastwirthsgehülfe" bemüht sich um bessere Arbeitsbedingungen. Nach dem "Deutschen Kellnerbund" (ca. 2.000 Mitglieder), dem "Genfer Verband" (ca. 1.500 Mitglieder) steht er mit 1.400 Mitgliedern an dritter Stelle.
Der Kongreß unterbreitet den politischen Behörden umfangreiche Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse im Gastwirtsgewerbe, wie u.a. eine Regelung der Arbeitszeit, eine Mindestruhezeit von 9 Stunden, den 36stündigen Ruhetag, der alle 4 Wochen auf einen Sonntag fallen soll, und das Recht, sich während der Pausen aus den Betriebsräumen zu entfernen, die Einbeziehung der Betriebe unter die Gewerbeinspektion. Der Kongreß wendet sich energisch gegen das Trinkgeld als einzigen Lohn der Gehilfen und fordert umfangreiche Maßnahmen für die Lehrlingsausbildung.
Im Hinblick "auf die niedere soziale Stellung der Kellnerin scheint es vom Standpunkt des Gastwirthsgehülfen geboten, der bedrängten und gar nicht organisierten Arbeiterin im Gastwirthsgewerbe helfend beizutreten". Der Kongreß fordert ein Nachtarbeitsverbot für Kellnerinnen: "Jugendliche Arbeiter und Lehrlinge dürfen in Wirthschaften mit weiblicher Bedienung nicht beschäftigt werden." Der Kongreß fordert eine reichsgesetzliche Regelung der Arbeitsvermittlung und das Verbot jeder Stellenvermittlung gegen Entgelt.
Die Unfallversicherung ist auf die Gastwirtsgehilfen auszudehnen.
Der Kongreß erkennt die Unmöglichkeit einer sofortigen Verschmelzung aller Kellnerorganisationen an, beschließt aber die Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses, der vor allem die Weiterarbeit auf sozialem Gebiet fördern und die Interessen der Gastwirtsgehilfen in der Öffentlichkeit vertreten soll.



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net edition fes-library | 1999