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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
21./22. Mai 1899

In Mainz findet der erste Kongreß der christlichen Gewerkschaften statt. 48 Delegierte nehmen daran teil. Sie vertreten ca. 56.000 christliche Gewerkschafter.
Der Kongreß beschließt Leitsätze der Christlichen Gewerkschaften:
"1. Charakter der Gewerkschaften.
Die Gewerkschaften sollen interkonfessionell sein, d.h. Mitglieder beider christlichen Konfessionen umfassen, aber auf dem Boden des Christentums stehen. Die Gewerkschaften sollen weiter unparteiisch sein, d.h. sich keiner bestimmten politischen Partei anschließen.
2. Umfang und Einrichtung der Gewerkschaften.
Es sind thunlichst für die Angehörigen der einzelnen Berufsstände und für geschlossene Industriebezirke Gewerkschaften zu gründen. Diese erstreben die Vereinigung gleichartiger Gewerkschaften behufs besserer Durchführung der vorgesteckten Ziele.
Die Gewerkschaften setzen sich aus Ortsgruppen zusammen. Die Ortsgruppen wählen sich nach Zahl ihrer Mitglieder Delegierte. Die Delegierten aller Ortsgruppen zusammen bilden die Generalversammlung der Gewerkschaften, von welchen die Vorstände zu wählen sind.
3. Aufgaben der Gewerkschaften.
Als solche gelten im allgemeinen die Hebung der leiblichen und geistigen Lage der Berufsgenossen. Es empfiehlt sich aber, im Programm der Gewerkschaft zu den wichtigsten Fragen des Gewerbes eine, den christlichen und nationalökonomischen Prinzipien entsprechende Stellung zu nehmen, als da sind: Lohnfrage, Frage der Arbeitszeit usw.
In Ermangelung genügend gebotener, gesetzlicher Versicherung für Krankheit, Unfälle, Arbeitslosigkeit, Arbeitsnachweis und Invalidität haben die Gewerkschaften durch Schaffung entsprechender Kassen und Institute das Fehlende zu ersetzen.
Eine besondere Aufgabe der Gewerkschaften ist, die Durchführung der zum Schutze von Sittlichkeit, Gesundheit und Leben der Arbeiter erlassenen gesetzlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu überwachen und den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Ferner sollen sie auch Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Arbeitsausschüsse, Gewerbegerichte etc. anstreben.
4. Mittel zur Durchführung der Aufgaben.
Solche sind Erhebungen über die Verhältnisse der Arbeiter bezüglich der einzelnen sozialen und gewerblichen Fragen. Belehrende und bildende Vorträge über die sozialen und gewerblichen Fragen des Berufsstandes. Schaffung eines Vereinsorgans, welches den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
Von Wichtigkeit ist, bei Erhebungen zahlenmäßiges Material zu sammeln, welches bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern, in Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Arbeitgeber, Gewerbeinspektion, Behörden, Handelskammer, Parlamente etc. entsprechend zu verwerten ist.
In Vorträgen sind besonders die sozialpolitischen Versicherungs- und Schutzgesetze zu behandeln, sowie die berechtigten Bestrebungen auf diesen Gebieten zu erörtern; ferner die Lage des Gewerbes und die Bestrebungen der Berufsgenossen in anderen Distrikten und Ländern.
Im Organ soll das ganze Leben und Wirken sowie die Bestrebungen der Gewerkschaft gleichsam verkörpert werden. Die Schriftleitung ist einem praktisch erfahrenen Berufsgenossen zu übertragen, woneben thunlichst sozialpolitisch und nationalökonomisch geschulte Kräfte als Mitarbeiter zu gewinnen sind.
5. Taktik der Gewerkschaften.
Es ist nicht zu vergessen, daß Arbeiter und Unternehmen gemeinsame Interessen haben. Ohne beides, Kapital und Arbeitskraft, keine Produktion.
Darum soll die ganze Wirksamkeit der Gewerkschaften von versöhnlichem Geiste durchweht und getragen sein. Die Forderungen müssen maßvoll sein, aber fest und entschieden vertreten werden.
Der Ausstand darf aber nur als letztes Mittel und wenn Erfolg verheißend angewandt werden."
"Der erste christliche Gewerkschaftskongreß erwählt einen aus einer nord- und süddeutschen Gruppe gebildeten Zentralausschuß. Demselben obliegen folgende Aufgaben:
1. Ausführung der Kongreßbeschlüsse.
2. Agitation zur Gründung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung der notwendigen Geldmittel wird durch nähere Vereinbarung der einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein.
3. Die Wahrung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fällen ein gemeinsames Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat.
4. Statistische Erhebungen über die gemeinschaftliche Arbeiterbewegung, sowie über die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft etc.
5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans für die Verbände, welche noch kein eigenes Fachorgan besitzen.
6. Um die Fühlung und gemeinschaftliche Thätigkeit unter den einzelnen christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes oder Ortes zu fördern, beschließt der Kongreß, unbeschadet der Zentralorganisation der einzelnen Gewerkschaften, die Fachsektionen oder Ortsgruppen der Industriebezirke mögen sich zu einem Verein Arbeiterschutz zusammenschließen."
Für den Organisationsaufbau der Einzelgewerkschaften werden Grundsätze festgelegt: Danach soll die aus Delegierten der Ortsgruppen gebildete Generalversammlung aus ihrer Mitte die Zentralleitung wählen, die sich aus drei Vorsitzenden, zwei Schriftführern, zwei Kassierern und Beisitzern zusammensetzen sollte. Dabei bleibt es der einzelnen Gewerkschaft überlassen, "ob sie unter Beiziehung von Nichtmitgliedern einen Ehrenrat bilden und wie weit sie die Befugnisse desselben ausgestalten will". Aufgefordert wird dazu, "bei der Wahl von Delegierten, Mitgliedern der Zentralleitung und des Ehrenrates ... beide Konfessionen angemessen zu berücksichtigen".



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