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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
30. Mai / 6. Juni 1898

Dem dreizehnten Verbandstag der Gewerkvereine in Magdeburg wird mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl am 1. April 1898 81.000 in 1.673 Vereinen betragen habe und seit drei Jahren um 13.000 (20%) gestiegen sei.
Der Tätigkeitsbericht erwähnt, daß man hauptsächlich gegen die Verteuerung der Lebensmittel durch die agrarische Handelspolitik der Regierung, sowie dagegen protestiert habe, daß bei der Beratung der Handelsverträge die Arbeiter nicht zugezogen worden seien. Mehrfach sei man für Verbesserung des Arbeiterschutzes und der Versicherungsgesetzgebung eingetreten.
Der Verbandstag verurteilt jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechtes der Arbeiter als ungerecht und gemeinschädlich. Vielmehr wird als unentbehrliches Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen die vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit, sowie die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine lediglich durch gerichtliche Eintragung gefordert.
Nach Referaten über Zoll- und Handelspolitik wird beschlossen, an die gesetzgebenden Körperschaften eine Eingabe wegen Aufrechterhaltung und Ausbaues der Handelsverträge, jedoch ohne Erhöhung der Getreidezölle, zu richten.
Die Delegierten lehnen eine staatliche Arbeitslosenversicherung ab und erklären, daß die Selbstversicherung in den Berufsvereinen die persönliche und wirtschaftliche Moralität der Arbeiter stärke, auch Sicherheit gegen Ausbeutung durch Arbeitsscheue, gegen Parteilichkeit und gegen Hineintragung von Gesichtspunkten biete, die mit den gewerblichen und moralischen Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein hätten. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.
Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist die Organisation der Arbeiterinnen. Die angenommene Resolution erklärt die Besserung der Lage der Arbeiter durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthilfe für das wirksamste Mittel zur Lösung der Frage der Frauenarbeit. "Der Beruf der Frau ist am wichtigsten und segensreichsten in der Familie. Solange jedoch die wirtschaftlich sozialen Verhältnisse einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen die Arbeiterinnen im besonderen Grade des gesetzlichen Schutzes, sowohl in der Fabrik-, wie in der Hausindustrie."
Es wird die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden, die Erhöhung der Altersgrenze für Jugendliche auf 18 Jahre, die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und bei gleicher Leistung die gleiche Entlohnung der weiblichen Arbeitskräfte mit den männlichen gefordert. Für "gründliche Umgestaltung der Gesindeordnung gemäß den wesentlichen Grundsätzen der Gewerbeordnung" soll agitiert werden.
Erneut beschäftigt sich der Verbandstag mit der Frage der Arbeitseinstellung. Die Delegierten fordern die obligatorische Einführung der Gewerbegerichte für alle Orte und das Eingreifen derselben zum Zwecke der Einigung bei jeder größeren Arbeitsstreitigkeit auch ohne Anrufen der Parteien. Die Gewerkvereine sollen "die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse tatkräftig und dauernd erstreben, hierzu aber unter allen Umständen zuerst den Weg der Verständigung und Einigung beschreiten, und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und beim Vorhandensein günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand treten". Dabei dürfen sie sich niemals willenlos fortreißen lassen. "Die Mitglieder der Gewerkvereine dürfen bei einem Streik, der von einer anderen Organisation veranlaßt wird, nur dann aktiv teilnehmen, wenn den betreffenden Ortsvereinen vor Erklärung eines Streiks Gelegenheit zur Mitberatung gegeben wird. Andernfalls beschränkt sich ihre Tätigkeit darauf, ihre Mitglieder statutengemäß zu unterstützen." Die Anträge auf Anstellung besoldeter Beamten, die mehrfach aus der Provinz gestellt werden, werden wieder ausnahmslos verworfen. Ebenso wird mit 21 gegen 18 Stimmen abgelehnt, die Ausbreitungsverbände offiziell anzuerkennen. Dagegen wird grundsätzlich beschlossen, für die Verbandsbeamten eine Pensionseinrichtung bei gleicher Beteiligung der Beamten und des Verbandes zu schaffen. Schon vorher hatte der Zentralrat festgelegt, den "Verbandsbeamten" einen dreiwöchentlichen Urlaub zu gewähren.



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