Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Vereins deutscher Schuhmacher in Mainz beschließt mit 38 gegen 10 Stimmen, daß der Verein wieder Beiträge an die Generalkommission zahlen soll. Die Delegierten sprechen sich mit 30 gegen 17 Stimmen für die Einführung einer fakultativen Arbeitslosen- und Krankenunterstützung unter zentraler Verwaltung aus.
Stichtag:
13./16. April 1898
Über einen Streik haben künftig nur die Mitglieder in einer geschlossenen Versammlung in geheimer Abstimmung zu beschließen. Für den Streikbeginn bedarf es der Zustimmung des Vorstandes, der nach Streikbeginn einen Vertreter in das Streikgebiet zu entsenden hat, der besonders zu versuchen hat, eine Verständigung mit den Unternehmern herbeizuführen. Die Mittel für die Streiks sind durch Sammlungen der Agitationskommissionen aufzubringen.
Nach dem Vorbild der Buchdrucker sollen Tarifgemeinschaften erstrebt werden.