Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Verbandes der Textilarbeiter in Gera beschließt, daß darüber, ob Nichtmitglieder Streikunterstützung erhalten, Vorstand und Ausschuß von Fall zu Fall entscheiden sollen. Der Verbandstag der deutschen Müller in Erfurt beschließt, sich jetzt "Verband der Müller und Mühlenarbeiter Deutschlands" zu nennen.
Stichtag:
9./10. April 1898
Angriffsstreiks müssen vom Verband genehmigt, Abwehrstreiks und Aussperrungen sofort dem Vorstand gemeldet werden. Der Vorstand kann im Bedarfsfall eines seiner Mitglieder zur Leitung des Streiks in das Streikgebiet senden. Die Streikenden erhalten zur Kontrolle Legitimationskarten. Streikunterstützung soll erst mit Ablauf der zweiten Streikwoche gezahlt werden, Verheirateten gegenüber sind Ausnahmen möglich.
In seinem Bericht über die Generalversammlung kritisiert das "Correspondenzblatt" es als widersinnig, daß - wie bei zahlreichen anderen Generalversammlungen - den Delegierten von ihren Ortsvereinen ein gebundenes Mandat gegeben wird.
Die Delegierten nehmen eine neue Petition an den Bundesrat an, in der sie wieder die Verkürzung der Arbeitszeit in Getreidemühlen auf 12 bzw. 10 Stunden (einschließlich 1 Stunde Mittagspause) und das Verbot der Sonntagsarbeit und der Nachtarbeit für Lehrlinge unter 16 Jahren verlangen.