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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
1. Juli 1896

Die Verordnung über den 12stündigen Normalarbeitstag für Bäcker tritt in Kraft.

Der Deutsche Reichstag nimmt gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Abgeordneten den Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an. Es faßt die zivilrechtlichen Normen zusammen.
Das BGB tritt 1900 in Kraft.

Der neue Reichstarif der Buchdrucker tritt mit einer fünfjährigen Laufzeit in Kraft. Die Tarifpartner setzen einen paritätischen Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker als Organ zur Festsetzung des Tarifs ein. Der Tarifausschuß bildet zur Ausführung seiner Beschlüsse ein Tarifamt. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Herausgabe eines Verzeichnisses tariftreuer Druckereien, einer Tarifstatistik und der Aufbau lokaler Arbeitsvermittlungen. Die Arbeitszeit beträgt 9 Stunden nur mit Einschränkungen und ist für Drucker und Maschinistenmeister unterschiedlich. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die Akkordarbeit. Der Vertrag sieht eine tarifliche Regelung der Kurzarbeit vor: "Der Prinzipal ist verpflichtet, die bei ihm konditionierenden Gehilfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten dreißig Arbeitstage zu entschädigen."
Dieser Abschluß wird nicht nur von Teilen des Buchdruckerverbandes, sondern auch in Gewerkschafts- und Parteikreisen heftig kritisiert, obwohl dieser Vertrag 1897 von über 1.500 Druckereien und 1.800 Gehilfen anerkannt wird.
Der Vertragsabschluß wird von diesen als Verrat am Klassenkampf und damit an der Arbeiterbewegung dargestellt. Der wirkliche Streit geht nicht um die Bindung für fünf Jahre, auch die Frage Reichsvertrag oder nicht wird nicht erörtert, sondern ein grundsätzlicher Kampf gegen den Tarifvertrag überhaupt wird geführt. Der Streit wird so lebhaft, daß das Leipziger Gewerkschaftskartell die Buchdrucker, als nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehend, ausschließt und die Vertreter der Opposition in der Buchdruckergewerkschaft, die sich vom Verband absplittert, aufnimmt. Die Generalkommission, die wie die Hauptvorstände insgesamt ohne Vorbehalt zu dem Buchdruckerverband steht, bricht darauf die Beziehungen zum Leipziger Kartell ab.



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net edition fes-library | 1999